OGH 28. 1. 2010, 8 ObA 5/10h
§ 1151 ABGB - Die Klägerin, die eine Fachschule für gewerbliche Berufe besuchte, war während der Ferienzeit vom 1. bis 31. 7. 2008 in einem Hotel- und Gastgewerbebetrieb beschäftigt. Strittig war, ob dieses Beschäftigungsverhältnis rechtlich als befristetes (Ferial-)Dienstverhältnis oder als echtes Volontariat zu qualifizieren war.