DGservice NÖGKK, NÖDIS 11/2010
Aufgrund eines Erkenntnisses des VwGH (vgl VwGH 29. 4. 2010, 2007/15/0293, ARD 6054/12/2010) muss der Dienstgeber für Bonusmeilen, die dem Dienstnehmer zugute kommen, keine Lohnsteuer mehr einbehalten. Die Sozialversicherungsbeiträge für Bonusmeilen sind dagegen wie bisher vom Dienstgeber abzurechnen und an den Krankenversicherungsträger abzuführen.