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Bonusmeilen aus der Sicht der Sozialversicherung

SozialversicherungARD 6088/12/2010 Heft 6088 v. 15.10.2010

DGservice NÖGKK, NÖDIS 11/2010

Aufgrund eines Erkenntnisses des VwGH (vgl VwGH 29. 4. 2010, 2007/15/0293, ARD 6054/12/2010) muss der Dienstgeber für Bonusmeilen, die dem Dienstnehmer zugute kommen, keine Lohnsteuer mehr einbehalten. Die Sozialversicherungsbeiträge für Bonusmeilen sind dagegen wie bisher vom Dienstgeber abzurechnen und an den Krankenversicherungsträger abzuführen.

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