§ 4 Abs 1 EStG - Sofern ein Dienstverhältnis zwischen Ehepartnern dem nach der ständigen Rechtsprechung erforderlichen „Fremdvergleich“ standhält und ein der Ehefrau zur Verfügung gestellter Pkw daher steuerlich als angemessener Sachbezug für die von ihr geleistete Tätigkeit anzuerkennen ist, kann schon diese Überlassung die Betriebsvermögenszugehörigkeit des Fahrzeugs beim Ehemann als Arbeitgeber begründen.
VwGH 29. 7. 2010, 2008/15/0297