§ 2 Abs 8 Z 3, § 16 EStG - Beruflich veranlasste Aufwendungen eines in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen für die Arbeitsplatz- und Wohnungssuche in Deutschland sind, wenn diese Aufwendungen im Ausland nicht berücksichtigt werden (können), gemäß § 2 Abs 8 Z 3 EStG 1988 bei der Ermittlung des (österreichischen) Einkommens als Werbungskosten anzusetzen.
UFS Graz 5. 7. 2010, RV/0299-G/08