§ 4 dEStG, Art 3 dGG - § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b dEStG ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 dGrundgesetz unvereinbar, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
BVerfG 6. 7. 2010, 2 BvL 13/09