§ 34 Abs 6 EStG - Auch wenn kein Pflegegeld bezogen wird, können dennoch Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, sofern mit ihnen besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden.
VwGH 26. 5. 2010, 2007/13/0051