§ 34 Abs 6 EStG iVm § 5 Abs 3 VO BGBl 1996/303 idgF - Das „Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule“ iSd § 5 Abs 3 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen - also für Personen, für die gemäß § 8 Abs 4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird - ist ohne Gegenverrechnung mit pflegebedingten Geldleistungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
VwGH 2. 2. 2010, 2009/15/0026