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Rückforderung von Leistungen nach dem KBGG

KinderbetreuungsgeldARD 6063/6/2010 Heft 6063 v. 9.7.2010

§ 31 Abs 7 KBGG, § 107 Abs 2 lit b ASVG - Die Rückforderung zu Unrecht empfangener Leistungen nach dem KBGG (hier: wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze) richtet sich ausschließlich - somit auch hinsichtlich der Verjährungsfrist - nach § 31 KBGG. Diese Bestimmung ist im Verhältnis zur allgemeinen Rückforderungsbestimmung des § 107 ASVG nicht nur lex posterior, sondern auch lex specialis (dh nicht nur die später erlassene, sondern auch die speziellere Norm).

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