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Nichtverlängerung der Arbeitserlaubnis - Ansprüche des Arbeitnehmers

AusländerbeschäftigungARD 6054/6/2010 Heft 6054 v. 8.6.2010

§ 29 Abs 1 und Abs 3 AuslBG - Es ist Sache des Arbeitnehmers, die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis zu beantragen; tut er dies nicht und erlischt die Arbeitserlaubnis daher, kann der Arbeitgeber das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden und dem Arbeitnehmer steht mangels Verschuldens des Arbeitgebers kein Schadenersatz im Form einer Kündigungsentschädigung zu.

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