§ 3 IESG - Verspricht ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für einen Wechsel in sein Unternehmen, ihm nach Ablauf von 2 Jahren einen Betrag in Höhe der Hälfte der dem Arbeitnehmer theoretisch gegenüber dem früheren Arbeitgeber zustehenden Abfertigung zu bezahlen, handelt es dabei sich um eine Art „Abwerbeentschädigung“, die nicht durch das IESG gesichert ist.
OGH 21. 12. 2009, 8 ObS 14/09f