§ 291a, § 292 Abs 3 EO - Die Zusammenrechnung von mehreren beschränkt pfändbaren Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner zur Ermittlung der unpfändbaren Freibeträge kann vom Gericht unabhängig davon angeordnet werden, ob die zusammengerechneten Bezüge das (Unterhalts-)Existenzminimum übersteigen oder der Beschluss aufgrund der geringen Gesamthöhe der Bezüge (noch) keine praktischen Auswirkungen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Bezüge zumindest annähernd im Bereich des Existenzminimums bewegen.