Mit 1. 5. 2010 wurde die bisherige VO (EWG) 1408/71 durch die VO (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit abgelöst (siehe zuletzt ARD 6043/10/2010). Auch die neue Verordnung sieht vor, dass eine Person nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt und dass prinzipiell das Beschäftigungslandprinzip zur Anwendung gelangt - von dem es aber eine Reihe von Ausnahmen gibt. Zwecks einheitlicher Auslegung der neuen Bestimmungen haben die SV-Träger in Zusammenarbeit mit dem BMASK und dem HVSVT einen Fragen-Antworten-Katalog erstellt, aus dem die ARD-Redaktion einige besonders praxisrelevante Fragen herausgegriffen hat. Im letzten Teil unserer 3-teiligen Serie werden Fragen zu Tätigkeiten in zwei oder mehr EU/EWR-Mitgliedstaaten durch selbstständig Erwerbstätige bzw Personen die sowohl selbstständige als auch unselbstständige Tätigkeiten ausüben, behandelt.