§ 54 Abs 1 ASGG - Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung ist der Betriebsrat des Überlasserbetriebes nicht zu einer Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG gegen den Beschäftiger auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten der überlassenen Arbeitnehmer legitimiert.
OGH 15. 12. 2009, 9 ObA 24/09h