Art 1 lit a VO (EWG) 1408/71 - Nach der bisherigen Rsp des EuGH ist eine Person Arbeitnehmer iSd VO (EWG) 1408/71 , wenn sie zumindest in einem Zweig des Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer versichert ist. Der OGH hegt Bedenken, ob diese Voraussetzung auch gegeben ist, wenn eine Person für Zeiten der Kindererziehung gemäß § 8 Abs 1 Z 2 lit g ASVG in der Pensionsversicherung teilversichert ist (hier: freiwillige Karenzierung nach der gesetzlich vorgesehenen Karenz zwecks Ausschöpfung der Höchstdauer des Kinderbetreuungsgeldes), weil diese Teilversicherung unabhängig von einer früheren oder aufrechten Erwerbstätigkeit als Unselbstständiger oder Selbstständiger besteht. Der OGH hat dem EuGH daher diesbezüglich einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.