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Lohnpfändung bei teilzeitbeschäftigtem Geschäftsführer

LohnpfändungARD 6044/1/2010 Heft 6044 v. 23.4.2010

§ 292e EO - Bei einem mit 20 Stunden teilzeitbeschäftigten gewerberechtlichen Geschäftsführer ohne entsprechenden Entgeltanspruch (hier: € 533,- netto) ist für Zwecke der Lohnpfändung von einem fiktiven angemessenen Entgelt auszugehen. Dabei ist nicht notwendigerweise vom kollektivvertraglichen Mindestentgelt auszugehen, dieses dient nur als Richtschnur. Werden nämlich unter Bedachtnahme auf die tatsächliche Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie auf den Wert seiner Kontrolltätigkeit und der Übernahme der Verantwortung als gewerberechtlicher Geschäftsführer für einen Betrieb in der Größenordnung des Drittschuldners ortsüblich höhere Engelte als die kollektivvertraglichen Mindestentgelte bezahlt, ist von diesem höheren Entgelt als angemessen auszugehen.

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