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Wegzeiten zwischen geteilten Diensten sind keine Arbeitszeit

KollektivverträgeARD 6043/5/2010 Heft 6043 v. 20.4.2010

KV Verkehrsbetriebe Graz - Wird ein im Linienverkehr tätiger Buschauffeur vereinbarungsgemäß überwiegend zu geteilten Diensten eingeteilt - dh, er muss zwischen dem Ende eines Dienstteils und dem Beginn des nächsten Dienstteils eine Wegstrecke zurücklegen -, sind diese Wegzeiten zum und vom Arbeitsort nicht als Arbeitszeit zu honorieren.

OGH 15. 12. 2009, 9 ObA 6/09m

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