Art 6 EMRK - Wurde der Antrag eines Arbeitgebers auf Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung für eine Schlüsselkraft sowohl von der regionalen Geschäftsstelle als auch von der Landesgeschäftsstelle des AMS abgewiesen, ist der VwGH das erste Gericht, das sich mit dem Fall befasst. Der Arbeitgeber hat daher gemäß Art 6 Abs 1 EMRK grundsätzlich Anspruch auf die Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem VwGH.