§ 67 Abs 3 EStG - Liegen keine wirtschaftlichen Gründe für die Änderungskündigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers vor und wird sie von der - gewinnerzielenden - GmbH bloß als steuersparende Maßnahme gesetzt (worauf auch die von vornherein auf ein Jahr befristete Gehaltsreduktion hindeutet), ist die begünstigte Besteuerung der Abfertigung zu versagen, auch wenn die in Rz 1070 LStR 2002 geforderten Voraussetzungen (formale Beendigung des Dienstverhältnisses und Reduktion der Bezüge um mindestens 25 %) erfüllt sind.