Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse ab 1. 4. 2010 durch BGBl II 2010/93 wirkt sich für die Bewertung des Sachbezugs einer Dienstwohnung in der Lohnverrechnung erst ab 1. 1. 2011 aus.
ARD-Redaktion
1. Mietrecht
Im Bereich des Mietrechts werden die Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des Richtwertgesetzes (RichtWG) seit 2008 nur mehr jedes zweite Jahr an die Änderung des VPI angepasst; die Mietzinsrichtwerte gelten dabei jeweils von 1. April bis 31. März des zweitfolgenden Jahres.