§ 4 Abs 1 und Abs 2 ASVG - Sind Fluglehrer einer Paragleitschule zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet, besteht kein generelles Vertretungsrecht, sondern nur die Möglichkeit der Vertretung durch Kollegen, und bestehen zudem Weisungs- und Kontrollmöglichkeiten des Dienstgebers, so ist vom Vorliegen persönlicher Abhängigkeit der Fluglehrer und somit von echten Dienstverhältnissen auszugehen.
VwGH 22. 12. 2009, 2006/08/0317