Amtl Verlautbarung Nr 29/2010 vom 26. 3. 2010
Mit der 4. Änderung der Krankenordnung 2005 der Tiroler Gebietskrankenkasse werden ab 1. 4. 2010 ua die Bestimmungen über den Arztwechsel ergänzt (maximal 3-mal innerhalb eines Quartals ohne Zustimmung der Kasse) und die Bewilligungspflicht durch den Ärztlichen Dienst für Leistungen der Physiotherapie ausgeweitet. (www.avsv.at )