Für die Arbeiter und Angestellten der Textilindustrie werden ab 1. 4. 2010 die KV-Löhne (KV-Gehälter) um 1,3 % erhöht und die Ist-Löhne (Ist-Gehälter) um 1,05 % (mindestens jedoch € 20,- pro Monat). Ebenfalls um 1,3 % angehoben werden die Lehrlingsentschädigungen, die Reisekosten und Trennungsentschädigungen sowie die Messegelder. Darüber hinaus wird die befristete Erhöhung der Kilometergeldregelung (€ 0,42) übernommen.