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UFS: Keine Differenzwerbungskosten bei steuerfreien Tagesgeldern

Lohnsteuer und AbgabenARD 6037/10/2010 Heft 6037 v. 26.3.2010

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG - Als steuerfreie Tagesgelder gezahlte Aufwandsentschädigungen für „Baustellentätigkeit“ gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG, bei der sich der Mittelpunkt der Tätigkeit an der Baustelle befindet, können - soweit sie niedriger als die Sätze des § 26 Z 4 EStG sind - mangels Vorliegens einer „Reise“ nicht zu Differenzwerbungskosten führen.

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