OGH 26. 1. 2010, 9 ObA 123/09t
→ in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil OLG Wien 24. 8. 2009, 8 Ra 42/09v, ARD 6027/2/2010
§ 3, § 4 AVRAG, § 8 ArbVG - Im Falle eines Kollektivvertragswechsels ist eine fragmentarische Weitergeltung des früheren Kollektivvertrages für Bereiche, die im neuen KV nicht geregelt sind, zu verneinen. Somit ist auch im Falle eines KV-Wechsels kraft Betriebsübergangs eine vollständige Ablösung des Veräußerer-KV durch den Erwerber-KV anzunehmen (vgl OGH 23. 11. 2005, 9 ObA 127/04y, 9 ObA 128/04w, ARD 5644/6/2005).