Mag. Birgit Bleyer
Sozialplan - Definition
Unter einem Sozialplan ist eine erzwingbare Betriebsvereinbarung zu verstehen, die Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der nachteiligen Folgen einer Betriebsänderung iSd § 109 Abs 1 Z 1 bis Z 6 ArbVG zum Inhalt hat (§ 97 Abs 1 Z 4 ArbVG).