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Übersendung der Wahlkarten zur BR-Wahl

ArbeitsrechtARD 6034/2/2010 Heft 6034 v. 16.3.2010

OLG Wien 28. 7. 2009, 9 Ra 75/09d

§ 56 Abs 3 ArbVG, § 22, § 25 BRWO - Durch die Unterlassung der Zusendung der Wahlkarte mittels eingeschriebenen Briefes an die zur brieflichen Stimmabgabe bei einer Betriebsratswahl Berechtigten werden keine wesentlichen Bestimmungen des Wahlverfahrens verletzt. § 22 Abs 5 Betriebsratswahlordnung (BRWO) sieht ausdrücklich auch die persönliche Aushändigung der Wahlkarte an den Wähler vor.

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