§ 6 Abs 3 BMSVG, § 13d Abs 1 IESG - Beruht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beiträge nach dem BMSVG aus einem bereits beendeten Arbeitsverhältnis weder auf einem rechtskräftigen Gerichtsurteil noch auf einem gerichtlichen Vergleich, hat er keinen Anspruch gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds auf direkte Auszahlung der Beiträge als Insolvenz-Entgelt.
OGH 30. 7. 2009, 8 ObS 5/09g