§ 1157 ABGB, § 18 AngG, § 21b KV-Raiffeisenkassen - Sind von einer kollektivvertraglichen Verfallsklausel (hier: des KV-Raiffeisenkassen) alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis erfasst, unterliegen dieser Verfallsbestimmung auch Schadenersatzansprüche, die auf die Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gestützt werden - zB wegen Mobbinghandlungen des Vorgesetzten.
OGH 4. 8. 2009, 9 ObA 86/08z