Verordnung des BMASK, mit der die AM-VO und die BauV geändert werden
BGBl II 2010/21, ausgegeben am 19. 1. 2010
Die aus dem Jahr 2000 stammende Arbeitsmittelverordnung ist zum Teil technisch aktualisierungsbedürftig und wird nunmehr an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Angepasst werden weiters Regelungen über die Prüfungen von Arbeitsmitteln (Präzisierung von Formulierungen, Vereinheitlichungen beim Prüferkreis), Regelungen zu den schriftlichen Betriebsanweisungen sowie Regelungen zur Beschaffenheit von Arbeitsmitteln (insbesondere selbstfahrenden Arbeitmitteln) und zur Verwendung von Leitern.