vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH bestätigt Vorsteuerausschluss für „Opel Zafira“

Lohnsteuer und AbgabenARD 6019/9/2010 Heft 6019 v. 22.1.2010

§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG - Auf den „Opel Zafira“ ist die Vorsteuerausschlussbestimmung für Personen- und Kombinationskraftwagen anwendbar, weil mit diesem Fahrzeugtyp nicht 7 Personen in einer Art und Weise befördert werden können, wie sie die Verkehrsauffassung für eine Beförderung mit Bussen voraussetzt.

VwGH 25. 11. 2009, 2009/15/0184

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte