Änderung der Rechtsauslegung
BMF 17. 12. 2009, BMF-010220/0317-IV/9/2009
Unter Berücksichtigung von Umweltschutzerwägungen (insb zur Erreichung des Ziels, die Co2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren) und unter Bedachtnahme auf die EuGH-Rechtsprechung wird vom BMF nunmehr eine geänderte Rechtsauffassung zum Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet vertreten. Die erlassmäßige Übergangsregelung (BMF 4. 8. 2009, BMF-010220/0230-IV/9/2009, ARD 5979/15/2009) wird mit 23. 12. 2009 aufgegeben und demnach sind auch Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. 7. 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren, von der Bonus-Malus-Regelung betroffen.