Amtl Verlautbarung Nr 5/2010 vom 15. 1. 2010
Mit der 3. Änderung der Musterkrankenordnung 2007 des HVSVT wird blinden und schwer sehbehinderten Personen das Recht eingeräumt, ihre e-card an der dem Chip gegenüberliegenden rechten äußeren Kante durch kleine Einkerbungen, die die Lesbarkeit der Karte auf der Rückseite nicht beeinträchtigen, individuell zu kennzeichnen. (www.avsv.at )