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Erhöhung des Beitragszuschusses für Künstler - BGBl

Neue VorschriftenARD 6018/3/2010 Heft 6018 v. 19.1.2010

BGBl II 2009/473, ausgegeben am 22. 12. 2009

Der Beitragszuschuss für Künstler gemäß § 18 Abs 1 K-SVFG wird ab 1. 1. 2010 auf € 1.350,- jährlich erhöht (bisher: € 1.230,-).

→ Hinweis: Seit der letzten Änderung des K-SVFG durch BGBl I 2008/55, ARD 5858/2/2008, wird der Beitragszuschuss nicht nur für die Pensionsversicherungsbeiträge, sondern auch für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung gewährt.

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