Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010)
BGBl I 2010/3, ausgegeben am 13. 1. 2010
Nach fast 10 Jahren Vollzugserfahrung mit dem IVF-Fonds-Gesetz (Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird) werden nun einige Regelungen überarbeitet. So wird zB eine Meldepflicht der Patienten über das Ergebnis jedes IVF-Fonds-Versuchs eingeführt, um die Ergebnisse der aus öffentlichen Mitteln geförderten Fonds-Versuche lückenlos erfassen zu können (§ 5b IVF-Fonds-Gesetz).