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VwGH: Keine Umdeutung von Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung in freiwillig übernommene Arbeitnehmerbeiträge

Experten-ForumDr. Erich Novacek**Der Autor ist Verfasser der vom Arbeitgeber als mitbeteiligter Partei beim VwGH zur Zl 2008/15/0279 eingereichten Gegenschrift.ARD 6013/13/2009 Heft 6013 v. 22.12.2009

Gemäß § 7 Abs 1 des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) sind die Arbeitnehmer in der durch Schlechtwetter ausfallenden Arbeitszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Entgelt, das ihnen bei Vollarbeit (...) gebührt hätte, (...) versichert zu halten. Gemäß § 7 Abs 2 BSchEG trägt den Krankenversicherungsbeitrag, der auf den Differenzbetrag zwischen dem bei Vollarbeit gebührenden Arbeitsentgelt und dem tatsächlich erzielten Entgelt entfällt, der Arbeitgeber allein.

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