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Auslandsaufenthalt aus familiären Gründen - Nachsicht vom Ruhen des Leistungsanspruchs

ArbeitslosenversicherungARD 6012/9/2009 Heft 6012 v. 18.12.2009

§ 16 Abs 3 AlVG - Als zwingende familiäre Gründe, die zu einer Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes bei einem Auslandsaufenthalt des Arbeitslosen führen können, scheiden solche familiären Umstände aus, die - träten sie im Inland ein - für sich allein aufgrund ihrer Eigenart und Dauer zum Fehlen der Verfügbarkeit führen müssten.

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