vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sonderbeitrag wegen verspäteter Anmeldung von Arbeitslosengeldbeziehern

ArbeitslosenversicherungARD 6012/8/2009 Heft 6012 v. 18.12.2009

§ 25 Abs 2 AlVG, § 33 ASVG - Beschäftigt ein Dienstgeber eine im Bezug von Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) stehende Person, ohne diese Beschäftigung „zeitgerecht“ dem Träger der Krankenversicherung gemeldet zu haben, ist ihm vom AMS ein Sonderbeitrag zur Finanzierung des Verwaltungsmehraufwandes vorzuschreiben. Ob die Meldung zeitgerecht erfolgt ist, richtet sich nach den zeitraumbezogen in Geltung befindlichen Vorschriften über die Anmeldung von Pflichtversicherten zur Sozialversicherung. Seit 1. 1. 2008 hat die Meldung vor Arbeitsantritt des Dienstnehmers zu erfolgen, sodass eine 9 Minuten nach der Kontrolle durch die KIAB-Organe erfolgte Anmeldung der Dienstnehmer nicht mehr als zeitgerecht iSd § 25 Abs 2 dritter Satz AlVG zu werten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte