Erlass des BMF vom 9. 10. 2009, BMF-010103/0138-VI/2009
Die nunmehr veröffentlichten „Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO“ sind wie folgt gegliedert:
Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben gemäß § 201 BAO