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UFS: Kein Ansparzeitraum für begünstigte Pensionsabfindung erforderlich

Lohnsteuer und AbgabenARD 6003/11/2009 Heft 6003 v. 13.11.2009

§ 124b Z 53 EStG - Eine Pensionsabfindung aus einer Schweizer Pensionskasse, deren Barwert den Betrag iSd § 1 Abs 2 Z 1 PKG übersteigt, ist - entgegen Rz 1110 LStR 2002 - auch dann zu einem Drittel steuerfrei zu belassen, wenn die Pensionszusage weniger als 7 Jahre zurückliegt.

UFS Feldkirch 23. 7. 2009, RV/0136-F/09

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