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Pensionsabfindung mit Witwenanteil - kein „Ehegattensplitting“

Lohnsteuer und AbgabenARD 6003/10/2009 Heft 6003 v. 13.11.2009

§ 124b Z 53 EStG - Übersteigt der Barwert der im Insolvenzverfahren des seinerzeitigen Arbeitgebers abgefundenden Firmenpension den Betrag iSd § 1 Abs 2 Z 1 PKG, hat die Versteuerung der gesamten Abfindung (einschließlich Witwenanteil) nach § 67 Abs 10 EStG im Kalendermonat der Zahlung - nicht sechstelerhöhend - zu erfolgen. Eine Aufteilung der Pensionsabfindung (Geltendmachung des Witwenanteils als Werbungskosten) kommt ebenso wenig in Betracht wie eine Fünftelbegünstigung als Vergleichssumme nach § 67 Abs 8 lit a EStG.

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