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Pensionsabfindungen: keine Anpassung des Grenzbetrages für 2010

Lohnsteuer und AbgabenARD 6003/9/2009 Heft 6003 v. 13.11.2009

Ab 1. 1. 2010 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2 Z 1 iVm Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen unverändert € 10.500,-.

Auskunft der Finanzmarktaufsicht 6. 11. 2009

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