OGH 4. 8. 2009, 9 ObA 94/09b
→ in Zurückweisung der außerordentlichen Revision gegen das Urteil OLG Wien 20. 5. 2009, 10 Ra 2/09a, ARD 5989/4/2009
§ 3 BPG, § 15 PKG - Wurden die Pensionsansprüche eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber auf eine Pensionskasse übertragen, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers mehr, dem Berechtigten persönliche Leistungen zu erbringen. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, mit der Pensionskasse eine Vereinbarung zu schließen, die diese in die Lage versetzt, unter Zugrundelegung der dem Berechtigten zugesagten Parameter Pensionskassenleistungen zu erbringen. Nur dieser vertragliche Zuhaltungsanspruch kann vom Berechtigten gegen den Arbeitgeber durchgesetzt werden. Ob die Pensionskassenzusage leistungs- oder beitragsorientiert ist, macht dabei keinen Unterschied.