Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2010 werden für die Arbeiter im Metallgewerbe die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,45 % erhöht, der neue Mindestlohn beträgt nunmehr € 1.474,79. Auch die Ist-Löhne, die Lehrlingsentschädigungen sowie die Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um jeweils 1,45 %.