Empfehlung der Kommission vom 29. 10. 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe - ISCO-08 (2009/824/EG)
ABl L 292 vom 10. 11. 2009 S 31 ff
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Daten über Berufe aus den EU-Mitgliedstaaten und der übrigen Welt empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, die vorliegende Klassifikation (ISCO-08) spätestens ab dem Bezugsjahr 2011 in allen statistischen Bereichen zu verwenden, in denen nach Berufen aufgegliederte Statistiken erstellt werden, speziell bei der nächsten Volkszählungsrunde 2011. Die ISCO-08 ist die neue Version der bisher verwendeten Fassung ISCO-88, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) überarbeitet wurde.