OGH 2. 6. 2009, 9 ObA 21/08s
§ 6, § 7b BEinstG - Nach § 6 Abs 1 BEinstG besteht zwar ergänzend zum allgemeinen Arbeitnehmerschutz eine besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber begünstigten Behinderten, die ihn insbesondere dazu verhält, dem behinderten Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen, an dem dieser seine Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann.