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Änderungskündigung eines begünstigten Behinderten

ArbeitsrechtARD 6000/3/2009 Heft 6000 v. 3.11.2009

VwGH 15. 9. 2009, 2006/11/0258

§ 8 Abs 2 BEinstG - Die Kündigung eines begünstigten Behinderten darf von einem Arbeitgeber gemäß § 8 Abs 2 BEinstG erst dann ausgesprochen werden, wenn der Behindertenausschuss zugestimmt hat. Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses ist rechtsunwirksam, wenn dieser nicht in besonderen Ausnahmefällen nachträglich die Zustimmung erteilt.

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