§ 16 Abs 1 Z 7, § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG - Die Angemessenheitsprüfung des § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG betrifft lediglich die im Gesetz taxativ aufgezählten Wirtschaftsgüter und kann nicht auf andere Wirtschaftsgüter (insbesondere Arbeitsmittel) ausgedehnt werden, auch wenn diese als hochpreisig einzustufen sind. Die Kosten einer Montblanc Füllfeder in der Höhe von € 383,- und eines Montblanc Etuis in der Höhe von € 77,-, die ausschließlich für berufliche Zwecke angeschafft und ausschließlich für berufliche Tätigkeiten verwendet werden, können somit als Werbungskosten anerkannt werden.