§ 20 Abs 2, § 37 Abs 8, § 97 Abs 4 EStG idF BGBl I 2003/71 - Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es unbedenklich, ausländische Kapitalerträge, für die der österreichische Gesetzgeber aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen ebenfalls den besonderen Steuersatz (von 25 %) einführen musste, zwecks umfassender steuerlicher Gleichstellung auch vom Abzug für damit zusammenhängende Aufwendungen auszuschließen, und zwar auch für den Fall der (Antrags-)Veranlagung dieser ausländischen Kapitalerträge.