Mag. Bettina Sabara, ARD-Fragekasten
An die ARD-Redaktion wurde die Frage herangetragen, ob hinsichtlich des Kalenderjahres, das für die Ermittlung der Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes als Beobachtungszeitraum herangezogen wird, auf das Zufluss- oder auf das Anspruchsprinzip abgestellt wird und ob es zu einer Hochrechnung auf einen (fiktiven) Jahresbetrag kommt.