vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lohnkürzungen nach Steuerreform - Missbrauch von „Nettolohnvereinbarungen“?

ArbeitsrechtARD 5981/9/2009 Heft 5981 v. 21.8.2009

Steuervorteile - aktuell durch das Steuerreformgesetz 2009, BGBl I 2009/26, ARD 5948/3/2009 - können nur bei Vorliegen von echten Nettolohnvereinbarungen, bei denen sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Nettolohn bezieht, vom Arbeitgeber einbehalten werden. Echte Nettolohnvereinbarungen werden in der Praxis kaum abgeschlossen.

Anfragebeantwortung des BMASK 10. 8. 2009, 2438/AB NR 24. GP

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte